26. März 1933: Einrichtung des „Schutzhaftlagers“ Hainewalde im von Kyawschen Schloß
Die Zittauer Nachrichten und Anzeiger berichten: „Hainewalde. Das ehemals von Kyawsche Schloß wurde am Sonntagvormittag [26.3.] von einer Wache des Sturmbannes III/102 besetzt und wird als Lager für die in Schutzhaft genommenen politischen Gefangenen Verwendung finden. Auf dem Schloß wurde die Hakenkreuzfahne gehißt.“
Unmittelbar nach der Machtergreifung installierten die Nazis ihr verbrecherisches System und schalteten politische Gegner aus. In nahezu jeder Stadt und jeder größeren Gemeinde wurden sog. Schutzhaftlager eingerichtet, in denen Gegner der Nazis eingesperrt wurden. Da die Inhaftierung gleichsam über Nacht erfolgte, müssen im Vorfeld entsprechende Vorbereitungen getroffen worden sein, d.h., es existierten entsprechende Namenslisten der potentiellen politischen Gegner, die eingesperrt werden sollten. Hinzu kamen Denunziationen. Als Gefängnis dienten anfangs die örtlichen Gefängnisse, meist nicht mehr als ein bis zwei Arrestzellen in den Rathäusern, die eigenen Parteihäuser oder sonstige geeignete Objekte. Auch Hainewalde, das seit 1929 der Gemeinde Großschönau gehörte und leer stand, wurde zu einem sogenannten Schutzhaftlager.
Der Begriff leitet in die Irre, verdreht er doch den Sachverhalt ins Gegenteil. Nicht der Inhaftierte sollte geschützt werden, sondern inhaftiert wurden potentielle politische Gegner. So wurde unmittelbar nach der Machtergreifung ein „allgemeines SPD-Verbot“ erlassen und alle SPD-Mitglieder „vorsorglich“ in Schutzhaft genommen. Wurden anfangs die örtlichen Gefängniszellen in Rathäusern oder Gerichten genutzt, suchte man rasch nach geeigneteren Gebäuden. So geriet offensichtlich auch Schloss Hainewalde ins Visier. Hier wurde eines der ersten Schutzhaftlager eingerichtet, fünf Tage nach dem in Dachau.
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